{"id":142,"date":"2018-12-25T10:47:36","date_gmt":"2018-12-25T09:47:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierfreunde-flaeming.de\/?page_id=142"},"modified":"2019-01-27T07:53:23","modified_gmt":"2019-01-27T06:53:23","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tierfreunde-flaeming.de\/?page_id=142","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"font-size:25px;text-align:center\"><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/strong><strong>&#8222;Tierfreunde im Fl\u00e4ming&#8220; e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">Der Verein f\u00fchrt den Namen\n&#8222;Tierfreunde im Fl\u00e4ming&nbsp; e.V. im\nDeutschen Tierschutzbund&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein hat seinen Sitz\nin 14806 Bad Belzig OT L\u00fcsse, L\u00fcsse 33 Bach 17. <\/p>\n\n\n\n<p>Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich auf den\nLandkreis Potsdam Mittelmark.<\/p>\n\n\n\n<p>Das\nGesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\">\u00a7 2 &#8211; Zweck<\/p>\n\n\n\n<p>1.\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im\nSinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung\ndes Tierschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;\nVertretung und F\u00f6rderung des Tierschutzgedankens und des Verst\u00e4ndnisses\nder \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr das Wesen und Wohlergehen der Tiere, sowie die\nDurchf\u00fchrung von Veranstaltungen und sonstiger Ma\u00dfnahmen, die diesem Ziel\ndienen;<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;\nHerausgabe und Verbreitung von Publikationen zur Aufkl\u00e4rung und\nBelehrung \u00fcber Tierschutzprobleme, sowie entsprechende \u00d6ffentlichkeits- und\nPressearbeit;<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;\nBelehrung und Begeisterung von Kindern und Jugendlichen f\u00fcr den\nTierschutz;<\/p>\n\n\n\n<p>d)&nbsp;\nVerh\u00fctung von Tierqu\u00e4lerei oder Tiermisshandlung und Tiermissbrauch.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nT\u00e4tigkeit des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz der Haustiere,\nsondern auf die gesamte, in Freiheit lebende Tierwelt in unserer Umwelt.<\/p>\n\n\n\n<p>3.\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Line\neigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die\nsatzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine\nZuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die\ndem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen\nbeg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Das Vorstandsamt und andere Vereins\u00e4mter\nwerden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\">\u00a7 3 \u2013 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>1.\nMitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr\nvollendet hat. Mitglieder der Jugendgruppe (Jugendmitglieder) m\u00fcssen das 12. Lebensjahr\nvollendet haben.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Zu Ehrenmitgliedern kann der Verein\nPers\u00f6nlichkeiten ernennen, die sich um den Tierschutz im Allgemeinen oder um\nden Verein im Besonderen hervorragende Verdienste erworben haben. \u00dcber die\nErnennung und Entziehung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die\nMitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>3.\n\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen\nAntrages des Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft beginnt mit\nder schriftlichen Best\u00e4tigung der Aufnahme. Im Falle einer Ablehnung brauchen\ndie Ablehnungsgr\u00fcnde nicht mitgeteilt zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Mitgliedschaft endet :<\/p>\n\n\n\n<p>a) durch freiwilligen Austritt, der\njeweils nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres mit einer Frist von drei Monaten\nschriftlich erkl\u00e4rt werden kann, <\/p>\n\n\n\n<p>b) durch Ausschluss oder<\/p>\n\n\n\n<p>c)\ndurch Tod.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Ein Mitglied kann ausgeschlossen\nwerden, wenn es<\/p>\n\n\n\n<p>a) dem Vereinszweck oder\nTierschutzbestrebungen allgemein in grober Weise zuwiderhandelt; <\/p>\n\n\n\n<p>b) den Verein oder dessen Ansehen in der\n\u00d6ffentlichkeit sch\u00e4digt oder Unfrieden im Verein stiftet; <\/p>\n\n\n\n<p>c) mit der Entrichtung des\nJahresbeitrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im\nR\u00fcckstand ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber\nden Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2\/3 Mehrheit. Der Beschluss ist\nvereinsintern anfechtbar.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Eine Erstattung bereits entrichteter\nMitgliedsbeitr\u00e4ge ist im Falle des Ausschlusses ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 4 &#8211; Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.\nJedes ordentliche Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein\ndurch Aus\u00fcbung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts an\nMitgliederversammlungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die\n\u00dcbertragung des Stimmrechts ist unzul\u00e4ssig. Die Mitglieder sind ferner\nberechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder sind verpflichtet, mit\nihrer ganzen Kraft dem Zweck des Vereins (\u00a7 2) zu dienen und diesen zu f\u00f6rdern.\nSie sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 5 &#8211; Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.\nJedes Vereinsmitglied hat den Jahresbeitrag zu entrichten, dessen H\u00f6he die\nMitgliederversammlung beschlie\u00dft; jedem Mitglied steht eine freiwillige, h\u00f6here\nZahlung frei.<\/p>\n\n\n\n<p>2.\nDer Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 30. Juni eines jeden Jahres ohne\nbesondere Aufforderung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>3.\nMitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge durch\nVorstandsbeschluss auf Antrag gestundet oder f\u00fcr die Zeit der Notlage teilweise\noder ganz erlassen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4.\nJugendmitglieder sowie Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 6 \u2013 Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind :<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die\nMitgliederversammlung. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong> \u00a7 7 &#8211; Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Ein Vorstand wird von der\nMitgliederversammlung gew\u00e4hlt, bestehend aus:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nder\/dem Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nder Stellvertreterin\/dem Stellvertreter<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp; der Schatzmeisterin\/dem Schatzmeister.<\/p>\n\n\n\n<p>2.\nDie Mitglieder des Vorstandes werden, und zwar jedes einzelne f\u00fcr sein Amt, von\nder Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt mit der Ma\u00dfgabe,\ndass ihr Amt bis zur Durchf\u00fchrung der Neuwahl fortdauert.<\/p>\n\n\n\n<p>3.\nDie Wahl zum Vorstand ist von einem von der Versammlung zu bestimmenden\nneutralen Wahlleiter durchzuf\u00fchren. Gew\u00e4hlt ist, wer \u00fcber die H\u00e4lfte der\nabgegebenen Stimmen auf sich vereint. Erreicht kein Mitglied im ersten Wahlgang\ndie absolute Mehrheit, ist in einer Stichwahl \u00fcber die beiden Bewerber, die die\nmeisten Stimmen erhalten haben, abzustimmen. <\/p>\n\n\n\n<p>4.\nScheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand f\u00fcr die\nrestliche Amtszeit einen kommissarischen Nachfolger bestellen.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 8 &#8211; Aufgabenbereich des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.\nVorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie\nvertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich und sind jeder f\u00fcr sich\nalleine vertretungsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.\nDem Vorstand obliegt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben\nzust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen\nsind. <\/p>\n\n\n\n<p>3. In seinen Wirkungskreis fallen\ninsbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nDurchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nErstellung des Jahresvoranschlages sowie die Abfassung des Jahresberichtes\nund des Rechnungsabschlusses,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nVorbereitung der Mitgliederversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nEinberufung und Leitung der ordentlichen und der au\u00dferordentlichen\nMitgliederversammlungen,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nAufnahme und Streichung von Vereinsmitgliedern<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 9 &#8211; Beschlussfassung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.\nIn bedeutenden Angelegenheiten fasst der Vorstand Mehrheitsbeschl\u00fcsse. Der\nVorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn der\/die Vorsitzende und mindestens zwei\nweitere Vorstandmitglieder im Amt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>2.\nDer Vorstand kann Beschl\u00fcsse fassen, wenn alle Mitglieder eine Woche vor dem\nSitzungstermin eingeladen und mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die\nEinladung durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den\nStellvertreter kann schriftlich, fernm\u00fcndlich oder m\u00fcndlich erfolgen. Die\nBekanntgabe einer Tagesordnung ist nicht erforderlich. <\/p>\n\n\n\n<p>3.\nDer Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit (Ausnahme: Ausschluss &#8211; siehe\n\u00a73). Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.\nEiner Vorstandssitzung bedarf es nicht, wenn alle Vorstandmitglieder einem\nBeschlussantrag schriftlich zustimmen. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\">\u00a7 10 &#8211; Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>1.\nDie ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr mindestens einmal\nstatt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es\ndas Interesse des Vereins erfordert oder wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder dies\nunter Angabe des Grundes schriftlich verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.\nDie Einladung zur Mitgliederversammlung muss m\u00fcndlich, fernm\u00fcndlich oder in\nTextform (Email) mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe einer Tagesordnung\ndurch den Vorstand erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Mitgliederversammlung sind\nfolgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp; Entgegennahme und Genehmigung des\nschriftlichen Jahresberichtes des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses;\nEntlastung des Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nBeschlussfassung \u00fcber den Voranschlag,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nWahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes; Wahl von zwei\nRechnungspr\u00fcfern,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nFestsetzung der H\u00f6he des Beitrages f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nVerleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft, <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;\nBeschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und die freiwillige Aufl\u00f6sung des\nVereins,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp; Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige\nauf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.\nDie Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen\nMitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache\nStimmenmehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als\nAblehnung. Ung\u00fcltige Stimmen bzw. Stimmenenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.\nStimmen, deren Ung\u00fcltigkeit der Vorsitzende der Versammlung feststellt, gelten\nals nicht abgegeben. Zur Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung des Vereins ist\nabweichend davon eine Stimmenmehrheit von 3\/4 der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen\nerforderlich. Zur \u00c4nderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller\nMitglieder erforderlich; die Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht\nerschienenen Mitglieder muss in diesem Fall schriftlich erfolgen. <\/p>\n\n\n\n<p>5.\n\u00dcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein\nProtokoll aufzunehmen, das von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und\ndem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 11 &#8211; Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zwei\nRechnungspr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei\nJahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Wahl neuer Kassenpr\u00fcfer im Amt. Wiederwahl\nist zul\u00e4ssig. Sie d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Die\nRechnungspr\u00fcfer m\u00fcssen die F\u00e4higkeit besitzen, eine Buchpr\u00fcfung ordnungsgem\u00e4\u00df\ndurchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins sind mindestens\neinmal im Jahr nach Ablauf eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres so rechtzeitig zu\npr\u00fcfen, dass in der ordentlichen Mitgliederversammlung ein Bericht \u00fcber die\nVerm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins erstattet werden kann. Die Rechnungspr\u00fcfer\nk\u00f6nnen jederzeit Einsicht in die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 12 &#8211; Haftung des Vereins seinen Mitgliedern gegen\u00fcber<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr\nSch\u00e4den gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an\nVeranstaltungen oder durch die Benutzung der Vereinseinrichtungen entstanden\nsind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen\nPerson, f\u00fcr die der Verein nach den Vorschriften des b\u00fcrgerlichen Rechts\neinzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 13 &#8211; Verbandsmitgliedschaften<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVerein ist Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sowie des zust\u00e4ndigen\nLandesverbandes Brandenburg des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Der Vorstand\nteilt dem Dachverband jeweils Wechsel im Vorstand und weitere wichtige\nVereinsentscheidungen mit. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 14 &#8211; Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine\nSatzungs\u00e4nderung kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit der\nin \u00a7 9 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Eine Beschlussfassung\n\u00fcber eine Satzungs\u00e4nderung kann nur erfolgen, wenn die \u00c4nderung einschlie\u00dflich\neiner kurzen Begr\u00fcndung unter Beachtung der f\u00fcr die Einladung zur\nMitgliederversammlung geltenden Frist und Form allen Mitgliedern mitgeteilt\nworden sind. <\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVorstand wird erm\u00e4chtigt, an dieser Satzung eventuell notwendig werdende\nredaktionelle \u00c4nderungen durchzuf\u00fchren. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 15 &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins\nkann nur in einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 9\nfestgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Falls die Mitgliederver-sammlung\nnichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der Stellvertreter zu\nLiquidatoren ernannt. <\/p>\n\n\n\n<p>Zur Beschlussfassung der\nLiquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. <\/p>\n\n\n\n<p>Die\nRechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des\nB\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (\u00a7\u00a7 47&nbsp; ff.\nBGB). <\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei\nWegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den<\/p>\n\n\n\n<p>Tierschutzverein\nBrandenburg und Umgebung, Caasmannstra\u00dfe 16, 14770 Brandenburg an der Havel,\nder es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden\nhat.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:center\" class=\"has-medium-font-size\"><strong>\u00a7 16 &#8211; Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung\nwurde in der Mitgliederversammlung vom 25.5.2017 mit der hierf\u00fcr erforderlichen\nMehrheit beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Wahl eines\nneuen Vorstandes in der Mitgliederversammlung vom 03.11.2018 wurde\ndementsprechend in \u00a7 1 der Satzung der neue Sitz der Gesch\u00e4ftsstelle ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung\ntritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Datum der\nEintragung: \u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Richtigkeit der Satzungsfassung\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026..<\/p>\n\n\n\n<p>( Ort , Datum )<\/p>\n\n\n\n<p>\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026..\u2026\u2026\u2026.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026.<\/p>\n\n\n\n<p>( Unterschrift Vorsitzende )&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; ( Unterschrift stellv. Vorsitzende ) e<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&#8222;Tierfreunde im Fl\u00e4ming&#8220; e.V. \u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Tierfreunde im Fl\u00e4ming&nbsp; e.V. im Deutschen Tierschutzbund&#8220;. Der Verein hat seinen Sitz in 14806 Bad Belzig OT L\u00fcsse, L\u00fcsse 33 Bach 17. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich auf den Landkreis Potsdam Mittelmark. 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